Begriff | Definition |
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Selbstbeteiligung |
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindernd auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen.
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Strafkaution |
Wenn Sie oder andere mitversicherte Personen einstweilen vor Strafverfolgungsmaßnahmen verschont werden können, leistet der Versicherer innerhalb der vertraglich vereinbarten Summe die Kaution (z. B. bei Untersuchungshaft oder beim Vorwurf einer Straftat im Ausland). Verfällt die Kaution (z. B. bei Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung), muss der Versicherungsnehmer die Kaution an den Versicherer zurückzahlen. Dazu steht - je nach Vertrag - eine gesondert ausgewiesene Summe in der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.
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