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Beratungs-Rechtsschutz

Beratungs-Rechtsschutz

Je nach Tarif und Rechtsgebiet kann auch nur die reine Erstberatung zu einem rechtlichen Sachverhalt versichert sein. Bringt Ihr Anwalt dann mit weiteren Schritten die Sache voran, entfällt meist auch die Deckung für die Erstberatung, da diese dann in der Gesamtbetrachtung hinfällig ist. Im Gegenzug erlassen Ihnen manche Rechtsschutzversicherer die Selbstbeteiligung, wenn sich eine Angelegenheit allein mit der Erstberatung erledigen lässt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Anbieter inzwischen sehr kompetente Rechtsberatungs-Hotlines anbieten, bei denen Sie Ihren Fall besprechen und auch auf den Prozesserfolg hin prüfen lassen können.

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