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Kapitalanlage-Rechtsschutz Für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen wird grundsätzlich keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Dieser Grundsatz wird insoweit jedoch wieder aufgeweicht, weil viele Versicherer zumindest "einfaches Anlagegeschäft" wie z. B. Altersvorsorgeprodukte oder VWL-Sparverträge trotz des allgemeinen Ausschlusses decken. Ganz vereinzelt wird auch für spekulativere Kapitalanlagen Deckung geboten, wobei hier immer eine Obergrenze bei der Anlagesumme festgelegt wird.
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