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Selbstbeteiligung Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindernd auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen.
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