Makler für Fahrzeugversicherungen jeder Art | Hahn Consult | Versicherungsmakler Hahn
Deine Autoversicherung aus Heiligenstadt im Eichsfeld

Autoversicherung

Leistungsstarke Versicherung für dein Fahrzeug.

 

Was, wenn dein Auto einen Schaden erleidet und deswegen ausfällt? Das kann schneller geschehen als gedacht. Um Deinen Wagen wieder verkehrstauglich zu machen, ist rasches Handeln gefragt. Wer jetzt leistungsstark versichert ist, spart Zeit und Geld.

 

Eine gute Kfz-Versicherung – zugeschnitten auf dein Fahrverhalten – gibt dir die Sicherheit, die du im Straßenverkehr brauchst. Hahn Consult als unabhängiger Versicherungsmakler aus dem Eichsfeld findet deine optimale und günstige Autoversicherung.

 

Kfz Onlinerechner / online Abschluss Was tun im Schadenfall? Beratungstermin vereinbaren

Mit dem Klick auf den folgenden Button wirst du auf den online Vergleichsrechner weitergeleitet. Auf die Inhalte des Rechners haben wir keinen Einfluss.
Du hast die Möglichkeit zur persönlichen Beratung durch Hahn Consult zur Kenntnis genommen und bestätigst, dass du ohne Beratung fortfahren möchtest.

Wir möchten dich darauf hinweisen, dass ein Verzicht auf unsere Beratung nachteilig für dich sein kann. (wir bieten eine kostenfreie Erstberatung)

Solltest du doch eine Beratung wünschen, rufe uns gerne an:

0049 (0)3606 5513 0 (Mo-Fr 09:00-12:00 und 13:00-17:00)
Auf unserer Webseite findest du außerdem ein Kontaktformular.

 
Kfz Onlinerechner / online Abschluss

 

Die Haftpflichtversicherung fürs Kfz: in Deutschland Pflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für dich, als Halter eines Autos in Deutschland, Pflicht – das schließt auch Leasingfahrzeuge mit ein. Diese kommt für Schäden auf, die du Dritten zugefügt hast. Das ist sehr wichtig, denn Entschädigungen für Unfallopfer können rasch in die Millionen Euro gehen. Solche Beträge sind kaum selbst zu stemmen, weswegen dieser Versicherungsschutz von so großer Bedeutung ist. Gegen einen geringen Beitragszuschlag kannst du von höheren Deckungssummen bei Schäden profitieren, als der Gesetzgeber vorschreibt. Gern berät dich dein Versicherungsmakler von Hahn Consult im Eichsfeld, worauf du bei der Kfz-Haftpflichtversicherung achten solltest.

Der freiwillige Extra-Schutz: Teilkasko und Vollkasko

Es macht in den meisten Fällen Sinn, den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung, mit einer freiwilligen Kaskoversicherung aufzustocken.
So zahlt die Teilkaskoversicherung für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie beispielsweise Diebstahl, Hagel, Brand und Vergleichbares entstanden sind. Auch für Wildschäden kommt diese auf, sofern dein Pkw beim Unfall in Bewegung war.
Mit der Vollkaskoversicherung bist du vor der Kostenbelastung durch Schäden noch besser geschützt. Sie integriert die Leistungen der Teilkaskoversicherung und zahlt zudem bei Fahrzeugschäden, die du als Versicherungsnehmer oder weitere Fahrer deines Pkws verursacht haben. Darüber hinaus sind Schäden durch Vandalismus durch Dritte mitversichert.

Welchen Versicherungsschutz brauchst du? Am besten lässt du dich von uns beraten.

Kfz-Versicherungen individuell auf dich zu geschnitten

Jeder Pkw-Halter hat ganz eigene Ansprüche an seine Kfz-Versicherung. Um die Beiträge möglichst gering zu halten und dennoch von einem hohen Versicherungsschutz zu profitieren, ist ein Vergleich der Autoversicherungen erforderlich. So kannst du langfristig an Kosten sparen und fährst mit einem sicheren Gefühl. Hahn Consult nimmt dir die Arbeit ab. Zugeschnitten auf dein Fahrverhalten finden wir für dich den optimalen Kfz-Versicherungsschutz. Ruf gleich an oder schreibe eine Nachricht, damit wir dich bei der Wahl der Kfz-Versicherung erfolgreich unterstützen können.

Wir laden dazu ein, dich auf unserer Webseite umzuschauen. Du erhältst wertvolle Infos zum Versicherungsschutz. Darüber hinaus versorgen wir dich mit spannenden Beiträgen rund ums Fahrzeug.

Neugierig geworden? Dann schau dich doch gleich auf unserem Blog um!


 

Was ist versichert?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigte Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.

 

Haftpflichtversicherung

Hahn Versicherungsmakler, Partner für Autoversicherung im Eichsfeld

Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die du Dritten zufügst.

  • Personenschäden
    (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
  • Sachschäden (Reparaturen an anderen Kfz/Objekten)
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden

Teilkaskoversicherung

Glas- oder Wildschaden, Hahn Consult Versicherungsservice an deiner Seite, wenn es um Versicherung geht!

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an deinem eigenen Fahrzeug versichert

  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Brand, Explosion
  • Glasbruch
  • Haarwildschäden
  • Marderbiss (ohne Folgeschäden)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)

Vollkaskoversicherung

Totalschaden, mit dem richtigen Versicherer und der Beratung von Hahn Consult Individueller Versicherungsservice kein Problem

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:

  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
  • Unfallschäden (auch selbstverschuldete)
 

Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, z.B. sind auch Folgeschäden, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurückzuführen sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff "Haarwildschaden" auf Tierschäden aller Art ausgeweitet.

 


Mandy Ertmer dein Ansprechpartner für Autoversicherung im Eichsfeld
 

Mandy Ertmer

Consultant bei Hahn Consult in Heiligenstadt Geschäftsstelle Heiligenstadt
 

Du hast Fragen zu deiner Autoversicherung und möchtest diese gerne persönlich klären.
Dann sollten wir jetzt sprechen.

Ruf einfach an, schreibe eine E-Mail oder buche direkt einen Termin.


meine Kontaktdaten

 

 
 

 

Leistungserweiterung

KFZ-Versicherer bieten eine Vielzahl von Leistungserweiterungen an, die teilweise bereits in Premium-Tarifen als mitversichert gelten.
 

SCHUTZBRIEF

Durch den Baustein Schutzbrief erhältst du kostenlose Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls deines versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil der Kfz-Versicherung, deshalb haben die Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse (SFR). Je nach Umfang vom Schutzbrief (abhängig vom Versicherer) beinhaltet dieser auch den Anspruch auf personenbezogene Leistungen, die mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.

GAP-DECKUNG

Dieser Versicherungsschutz ist besonders für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge relevant. Sollte es aufgrund eines Totalschadens, Zerstörung oder Verlust deines Fahrzeuges zur Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages kommen, ersetzt der Versicherer neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Restbetrag der Finanzierung.

NEUWERT-ENTSCHÄDIGUNG

Wenn dein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert und nicht den kompletten Neupreis. Wenn du diesen Baustein bei Hahn Consult mit abgeschlossen hast und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs bist, wird dir, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif, die Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. von mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt dir dieser Tarif die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug keine Einbußen zu haben.

Ist eine Neuwertentschädigung mit Hahn Consult vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.

EIGENSCHADENDECKUNG

Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Grundstücks über die Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT

Eine kleine Unachtsamkeit, wenn du zum Beispiel durch dein Telefon angelenkt bist, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Deine Haftpflichtversicherung leistet eigentlich immer - ausgenommen natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

KAUFWERT-ENTSCHÄDIGUNG

Dieser Baustein in der Autoversicherung garantiert dir, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im identischen Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird dir der durch einen Sachverständigen im Eichsfeld rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.

FREIE WERKSTATTWAHL

Bei Fahrzeugversicherungen mit Werkstattbindung verzichtest du im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt. Du verpflichtest dich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhälst du einen Beitragsrabatt, bist allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen.
Erfolgt die Reparatur dann doch nicht in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, so musst du mit hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung rechnen.

Neben einem Beitragsrabatt kannst du jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. der kostenlosen Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.

FAHRERSCHUTZ

Im Falle eines selbstverschuldeten Kfz-Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Die Fahrer-Unfallversicherung von Hahn Consult schließt diese Versicherungslücke. Der "Nachteil" ist allerdings, dass diese Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug greift, Freizeit- und Arbeitsunfälle sind nicht mitversichert. Somit kann eine solche Fahrer-Unfallversicherung vom Leistungsumfang her eine von der Kfz-Versicherung losgelöste private Unfallversicherung nicht ersetzen sondern eher ergänzen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherungoder funktionelle Invaliditätsversicherung bietet umfangreicheren Schutz, da nicht nur Unfallfolgen versichert sind, sondern auch Krankheiten und andere Ursachen.

FOLGESCHÄDEN TIERBISS

Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden.

Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern du Tierbissfolgeschäden versichert hast laugh

Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend sad

BREMS-, BETRIEBS- und BRUCHSCHÄDEN

Wird ein Fahrzeug beschädigt, geschieht dies nicht immer durch Einwirkung von außen. Diese ist aber Voraussetzung für einen Unfall. In der Vollkaskoversicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz, wenn es an einer externen Ursache fehlt. Mit dem Einschluss von „BBB-Schäden“ sind nun z.B. folgende Fälle versichert:

  • Bremsschäden: Schaden durch verrutschende Ladung 
  • Bruchschäden: Achsenbruch durch Überladung des Fahrzeugs
  • Betriebsschäden: Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
ERW. WILDSCHADENKLAUSEL

In deiner Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten PKW mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).

RABATTSCHUTZ

Ab SF-Klasse 4 kannst du dich mit dem Rabattschutz vor einer Rückstufung in deiner SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall absichern.

Je nach Anbieter und gewähltem Tarifmodell sind bis zu drei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Im Folgejahr nach dem Schaden wird jedoch auch die Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse nicht durchgeführt. Der Rabattschutz sichert günstige Prämien in der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusätzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der Rabattschutz lässt sich sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. In der Teilkaskoversicherung ist ein Rabattschutz nicht erforderlich, da dort nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft wird.

Verursachst du einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Du wirst von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadensfall gegeben. Bei einigen Versicherungen gilt das sogar für mehrere Schäden pro Jahr.

 

Wer hat Anspruch auf eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz?

Ausgeschlossen bleiben in der Regel Verträge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) das Fahrzeug fahren. Meist muss auch die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.

 

Böse Überraschung beim Versichererwechsel

Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, musst du beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den du ohne Rabattschutz erfahren hättest. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch erhöht sich der zu zahlenden Beitrag.surprise

Der Rabattschutz ist eine interessante zusätzliche Option für die Kfz-Versicherung, die die Versicherer nach Schadensfällen auch zur Kundenbindung einsetzen. Während die Prämie beim aktuellen Anbieter günstig bleibt, werden andere Versicherer deutlich höhere Prämien anbieten, da der Schaden berücksichtigt werden muss.

 


 

 

Versicherungssummen und gesetzliche Mindestdeckungssummen

Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 schreibt der Gesetzgeber die folgenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen vor:

 

  • für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
  • für Sachschäden 1,12 Mio. Euro
  • für reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Sofern nicht explizit eine höhere Versicherungssumme in der Police vereinbart ist, entspricht die Mindestdeckung dem Höchstbetrag, den ein Versicherungsunternehmen in einem Schadenfall zu zahlen verpflichtet ist. Es gibt aber auch Tarife bei Hahn Consult, welche Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. Euro enthalten.

Zu beachten:

Für dich als Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen (Halter, Eigentümer, Fahrer ...) als Fahrer des Fahrzeugs besteht KEIN Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung des verunfallten Fahrzeugs! Sofern also bei einem selbstverschuldeten Unfall gesundheitliche Störungen als Unfallfolgen (Invalidität etc.) beim Fahrer auftreten, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs.

Versicherung EichsfeldUm diese Risiken abzudecken, empfehlen wir eine Fahrerunfallversicherung, eine private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, funktionelle Invaliditätsabsicherung oder ähnliches als separaten Versicherungsschutz.Versicherungsmakler Eichsfeld

 

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Der Schadenfreiheitsrabatt

Jeder Versicherer kalkuliert für entsprechende Fahrzeuge in Abhängigkeit von vielen Faktoren wie z.B. Typ- und Regionalklasse, Fahrleistung, Fahrer, u.v.m. eine 100%-Prämie. Diese wird mit dem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt zum individuell zu zahlenden Beitrag für dein Fahrzeug.

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt mit, wie hoch der Beitrag zur Kfz-Vollkaskoversicherung oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt (die Teilkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen). Wenn du schon lange unfallfrei fährst, hast du eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse oder auch SFR). Nach einem über die Kfz-Haftpflicht oder die Kfz-Vollkasko regulierten Schaden wird deine Schadenfreiheits-Klasse anhand der vom Versicherer festgelegten Tabelle rückgestuft.

Nach einem Jahr ohne einen von der Versicherung regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkasko wirst du zur nächsten Hauptfälligkeit in die nächst höhere SF-Klasse eingestuft. Du kommst z. B. von der SF 10 in die SF 11. Voraussetzung für die Besserstufung ist neben einem schadenfreien Verlauf auch, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate im Jahr bestand. Diese 6 Monate können auch über das Jahr verteilt werden z. B. für ein Winterauto von Januar bis März und dann wieder von Oktober bis Dezember. Auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen müssen die 6 Monate während eines Jahres eingehalten werden.

Hahn Consult dein Makler aus dem EichsfeldSchadenrückkauf

Nicht immer lohnt es sich, jeden entstandenen Schaden vom Versicherer regulieren zu lassen, denn ein kleiner Schaden kann sich lange Zeit beitragsbelastend auswirken. Wenn der Versicherer einen gegnerischen Kfz-Haftpflicht-Anspruch reguliert, ist oft erst nach Abschluss der Regulierung die Höhe der Ersatzleistung bekannt. Um dir die Möglichkeit der Selbstregulierung zu geben, ist der Versicherer verpflichtet, dich bei Schadenersatzleistungen unter einer bestimmten Grenze (z. B. 500 Euro) darüber zu informieren, dass die Möglichkeit des Schadenrückkaufs besteht. Nach dieser Mitteilung hast du i. d. R. sechs Monate Zeit, den bereits regulierten Schaden zurückzukaufen, um eine SF-Rückstufung im Folgejahr zu vermeiden.

SFR-Übertragung auf eine andere Person

Der SFR ist personenbezogen auf den Versicherungsnehmer. Nun kann es vorkommen, dass der SFR einer Person nicht mehr benötigt wird oder er diesen gerne weitergeben möchte. Dies ist meistens unter einer der folgenden Voraussetzungen problemlos möglich:

  • der Versicherungsnehmer und der Dritte leben/lebten in häuslicher Gemeinschaft
  • der Versicherungsnehmer und der Dritter sind Verwandte erstes Grades

wenn der neue Versicherungsnehmer bestätigt, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug des Dritten während dieser Zeit auch regelmäßig genutzt hat.

Zudem ist die Übertragungshöhe des SFR auf den SFR begrenzt, den der Dritte in dieser Zeit tatsächlich hätte erfahren können. So kann ein 22-jähriger (Führerschein mit 18 Jahren) keine SFR in Höhe von SF30 vom Vater übernehmen. Dieser wird dann auf die tatsächlich möglichen SFR reduziert - SF4.

Eine SFR-Übertragung ist auch im Todesfall eines Dritten möglich.

SFR-Tausch

Der SFR kann auch innerhalb des eigenen "Fuhrparks" von einem Fahrzeug auf das andere getauscht werden. Dies kann vor allem dann Sinn machen, wenn unterschiedliche SFR-Höhen bestehen und die Fahrzeuge in der 100%-Prämie unterschiedliche Prämien haben.

 

 


 

 

Hersteller- und Typschlüsselnummer

Die Herstellerschlüsselnummer (kurz HSN) ist ein vierstelliger numerischer Code. Diese identifiziert den Hersteller eines Fahrzeuges. So steht die HSN 0005 für BMW. Einigen Fahrzeugherstellern sind mehrere HSN zugeordnet.

Die Typschlüsselnummer (TSN), ein alphanumerischer Code, identifiziert analog dazu den Typ des Fahrzeuges. Im Zusammenspiel von HSN und TSN lässt sich ein Fahrzeugtyp eindeutig identifizieren.

 

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Saison- und Kurzzeitkennzeichen

Für Fahrzeuge, die nur zu bestimmten Zeiten gefahren werden, kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Das Fahrzeug ist dauerhaft zugelassen. Es besteht allerdings eine festgelegte Ruhephase, für die Zeit, in der es nicht versichert ist. Für die Ruhephase muss kein Versicherungsbeitrag und keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Üblicherweise nutzen vor allem Eigentümer von Fahrzeugen Saisonkennzeichen, die z.B. nur im Sommer gefahren werden, wie Motorräder, Wohnmobile oder Cabrios.

Da das Saisonkennzeichen nur für ein Fahrzeug gilt, benötigt das zweite Fahrzeug, wenn vorhanden, ein eigenes Kennzeichen. Der Saisonzeitraum ist in den Kennzeichenschildern eingeprägt.

Kurzzeitkennzeichen hingegen werden vor allem bei Probe-, Prüfungs- und Überführungszwecken verwendet. Dafür erhält man ein entsprechendes Kennzeichen, auf dem das Ablaufdatum am Rand vermerkt ist. Kurzeitkennzeichen haben eine Nutzungsdauer von maximal 5 Tagen und werden am Wohnort des Antragsstellers von der Zulassungsstelle ausgegeben.


 

Zulassung - was wird benötigt

 

Mittlerweile gibt es viele Anlässe, warum man die Zulassungsstelle, nicht nur im Eichsfeld, aufsuchen muss: ob es die Neuzulassung eines Fahrzeuges ist, die Abmeldung oder die Ummeldung aufgrund eines Umzuges. Immer wieder steht man dann vor der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind.
(Immer benötigt werden, der Personalausweis und bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung)

Es folgt eine kleine Hilfestellung für verschiedene Anlässe:

Erledigung durch einen Dritten:
  • Vollmacht
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
Anmeldung Neufahrzeug:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
Wiederanmeldung auf gleichen Namen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Verschrottung):
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Kennzeichen (bei Verschrottung: Verwertungsnachweis)
Umzug im Landkreis oder Eheschließung/ Namensänderung:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Ausweis, Heiratsurkunde oder neuer Ausweis
Kauf eines Kfz mit auswärtigem Kennzeichen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Schilder (nicht notwendig, wenn stillgelegt)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
Technischer Änderungen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Gutachten bzw. Abnahme vom TÜV

 

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AM HÄUFIGSTEN VERMITTELT

Folgende Kfz-Versicherer haben euch im Jahr 2021 am besten gefallen:

  • Itzehoer
  • VHV
  • Allianz
  • HDI
  • Sparkassen Versicherung
 
 
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