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Krankentagegeld absichern mit Hahn Consult aus Heiligenstadt_Worbis

KRANKENTAGEGELD

ZUSÄTZLICHE ABSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE


Mit einer Krankenversicherung sorgst du dafür, dass du nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommst. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig vorzusorgen. Sichere deinen Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls

 

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SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS


VERDIENSTAUSFALL - PFLICHTVERSICHERUNG

Krankentagegeld bei Herzkrankheiten versichern

Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 € bzw. 1.800 € netto wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie ein Krankengeld von ihrer Kran-kenkasse in Höhe von etwa 1.620 € im Monat. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihr damit jeden Monat etwa 375 €. Das zusätzlich bei der Privaten Krankenversicherung abgeschlossene Krankentagegeld von 15 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeits-unfähigkeit ersetzt diesen Verdienstausfall.

VERDIENSTAUSFALL - FEIWILLIGE VERSICHERUNG

Tagegeldversicherung bei Hahn Consult im Eichsfeld  persönlich beraten

Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von mo-natlich 6.000 € bzw. 3.400 € netto kann als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Woche mit einem Kranken-geld von etwa 2.680€ rechnen. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihm damit jeden Monat rund 730 €. Das bei der Privaten Krankenversicherung zusätzlich abgeschlossene Krankentage-geld von 25 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus.



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WISSENSWERTES


WER KANN VERSICHERT WERDEN?

Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tat-sächlichen Einkommmensausfalles möglich.

WAS ZAHLT DER ARBEITGEBER?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

WAS ZAHLT DIE KRANKENKASSE?

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Ar-beitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.

Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Brutto-einkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbe-messungsgrenze (2019: 4.687,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.

Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

WIE BERECHNET SICH DIE VERSORGUNGSLÜCKE?

Rechenbeispiel zur Krankentagegeldversicherung für VEMA-Partner Hahn Consult



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