
Der Schadenfall
Es kommt der Tag an dem der Versicherungsvertrag beweisen muss, ob er den Beitrag wert war. Für Fragen auch im Schadenfall stehen wir natürlich mit Rat und Tat an deiner Seite.
Was also tun, wenn ich im Ausland krank werde? Sollte ich meine Reisekrankenversicherung in Deutschland informieren? Muss ich die Originalrechnungen und Belege sammeln?
Das solltest du tun, wenn du im Urlaub oder auf Dienstreise krank wirst
Ob du deine Versicherung in Deutschland informierst, hängt von der Schwere deiner Erkrankung ab. Viele Versicherungsunternehmen geben den Versicherten vor, bei welchen Vertragsärzten sie sich behandeln lassen sollen.
Generell gilt: Musst du im Auslandsurlaub ins Krankenhaus, solltest du in jedem Fall mit deiner Versicherung in Kontakt treten, um die Kostenübernahme zu klären. Nach der Behandlung erhälst du vom Arzt am Reiseort eine Rechnung, die du sorgfältig aufbewahren müsst. Die Rechnung über die ambulante Behandlung musst du selbst vorstrecken. Nach deiner Rückreise reichst du die Originalrechnung bei deiner Versicherung ein, so dass die ausgelegten Beträge erstattet werden können.
WICHTIG: Die Rechnungen sollten immer eine Diagnose enthalten. Ohne eine konkrete Diagnose kann es zu Problemen bei der Abrechnung kommen.
Schadenmeldung
Hier kannst du uns eine kurze Schadenmeldung zukommen lassen. Wir werden dich dann so schnell es uns möglich ist kontaktieren.
Bei allem Stress, bitte prüfe noch einmal deine Daten vor dem versenden. Nur mit korrekten Daten können wir dich erreichen. Natürlich kannst du für deine Schadenmeldung auch unsere App verwenden, alle Infos und den Download für unsere App findest du hier: Makler-App_Hahn-Consult