
Hochzeitsversicherung
Ja, ich will – mit der Hochzeitsversicherung auf Nummer sicher gehen
Sie planen eine große Hochzeitsfeier mit allem Drum und Dran? Das erfordert viel Arbeit und kostet eine Menge Geld. Mit der speziellen Hochzeits-Rücktrittsversicherung der HanseMerkur sichern Sie Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten finanziell ab. Denn es kann ja immer mal etwas dazwischenkommen. Mit der Hochzeitsversicherung können Sie Ihre Feier entspannt nachholen.
Schadenfall Beratungstermin buchen
Mit dem Klick auf den folgende Button wirst du auf den Rechner des Versicherers weitergeleitet. Auf die Inhalte des Rechners haben wir keinen Einfluss. Du hast die Möglichkeit zur persönlichen Beratung durch Hahn Consult zur Kenntnis genommen und bestätigst, dass du ohne Beratung fortfahren möchtest. Solltest du doch eine Beratung wünschen, rufe uns gerne an:
Wir möchten dich darauf hinweisen, dass ein Verzicht auf unsere Beratung nachteilig für dich sein kann.(wir bieten eine kostenfreie Erstberatung)
0049 (0)3606 5513 0 (Mo-Fr 09:00-12:00 und 13:00-17:00)
Auf unserer Webseite findest du außerdem ein Kontaktformular.
Welche Feierlichkeiten kann ich versichern?
Unbeschwerte Hochzeitsfeierlichkeiten
Mit der Hochzeitsversicherung können Sie die folgenden Hochzeitsfeiern versichern: Feierlichkeiten bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam, Feierlichkeiten nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren und Feierlichkeiten zum Jahrestag der Hochzeit, ab der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit.
Habe ich eine Selbstbeteiligung?
Bei jedem Versicherungsfall beträgt die Selbstbeteiligung pauschal 250 Euro.
Bis wann muss ich die Hochzeitsversicherung abgeschlossen haben?
Kurzfristige Buchung ist möglich
Die Hochzeitsversicherung ist sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Beginn der Hochzeitsfeier abzuschließen. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung der Hochzeitsfeier erfolgen.
Nadine Bartl | ✆ 03606 - 55130 | Messenger
Versicherte Leistungen:
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten aus versichertem Grund
Risikopersonen:
- Kinder
- Adoptivkinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Eltern
- Adoptiveltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Großeltern
- Geschwister
Versicherte Gründe
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
- Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Betriebsbedingte Kündigung
Hinweise:
Hochzeitsfeiern sind Feierlickeiten bei Verehelichung von Braut und Bräutigam, sowie Feierlichkeiten nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren und Feierlichkeiten zum Jahrestag der Hochzeit, beginnend mit der Silberhochzeit und endend mit der Goldenen Hochzeit.