
Schüler&Studenten-Versicherung
Wenn du ein Auslandsstudium planst, solltest du unbedingt an den richtigen Versicherungsschutz denken.
Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland nur in seltenen Fällen, deswegen ist eine zusätzliche Absicherung für dich nötig. Die Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten bietet dir einen umfassenden Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen.
Zusätzlich bieten dir die optionalen Reiseversicherungen wie Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall, Reise-Gepäck- und Notfallversicherung größtmögliche Sicherheit im Ausland, so dass du deine Auslandssemester oder dein Schuljahr im Ausland entspannt genießen kannst.
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Wer kann die Versicherung abschließen?
Die Auslandskrankenversicherung für Studenten und Schüler
Die Krankenversicherung richtet sich unter anderem an Schüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden und Work & Traveller, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten möchten. Der Versicherungsabschluss muss vor dem 35. Geburtstag erfolgen.
Welche Tarifoprionen haben ich in der Schüler&Studenten-Versicherung

In einem gemeinsamen Gespräch und nach deinen eigenen Beürfnissen
Für die Auslandskrankenversicherung für Studenten und Schüler gibt es grundsätzlich 2 Tarifoptionen.
Im Premium-Tarif profitieren Sie von besonderen Zusatzleistungen und einem noch umfangreicheren Leistungspaket. Zusätzlich kann die Auslandskrankenversicherung um ein Kompakt- oder Komfort-Paket erweitert werden.
Das Kompakt-Paket beinhaltet zusätzlich eine Reise-Haftpflichtversicherung, Reise-Unfallversicherung und Notfallversicherung.
Das Komfort-Paket beinhaltet darüber hinaus noch eine Reise-Gepäckversicherung.
Kann ich die Versicherung verlängern oder früher beenden?
Die Schüler&Studenten-Versicherung verfügt über eine flexible Laufzeit
Bei einem vorzeitigen Abbruch des Auslandsaufenthaltes kannst du die Versicherung tag genau beenden. Gegebenenfalls muss ein geeigneter Nachweis (z. B. Flugticket) über das Reiseende erbracht werden. Planst du, deinen Aufenthalt zu verlängern, kannst du die Versicherung bis zur maximalen Höchstlaufzeit von 5 Jahren während der noch laufenden Versicherungszeit auf Antrag mit einem Anschlussvertrag verlängert werden.
Gilt die Versicherung auch für einen USA und Kanada Aufenthalt?

Beim Vertragsabschluss kannst du auswählen zwischen "weltweit mit USA/Kanada"
Der Reiseschutz der Schüler&Studenten-Versicherung gilt auch für die USA und Kanada, wenn du bei der Online-Buchung oder im persönlichen Gespräch beide Länder mit auswählst. Hintergrund dafür ist, dass die Kosten für das Gesundheitswesen in Nordamerika höher sind als üblich. Daher fallen für beide Länder höhere Prämien an.
Welche Versicherung brauche ich für das Erasmus-Programm?
Auslandskrankenversicherung für Studenten
Wenn du im Rahmen des Erasmus-Programm ein Auslandssemester absolvierst, musst du im Ausland krankenversichert sein. In europäischen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, bist du über deine gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Du benötigst die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deiner Krankenkasse.
Es empfiehlt sich, vor Antritt des Auslandssemesters genau zu prüfen, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Wenn du einen umfassenden Kranken- und Reiseschutz wünscht, schließt du die Schüler&Studenten-Versicherung ab.
Wann solltest du die Versicherung abschließen?
Unbedingt vor Reiseantritt abschließen
Der Abschluss der Versicherung ist jederzeit vor deinem Reiseantritt möglich und muss die gesamte Reisedauer umfassen. Hast du die Auslandsreise bereits angetreten, kannst du diese Versicherung nicht mehr abschließen.
Nadine Bartl | ✆ 03606 - 55130 | Messenger
WICHTIGE INFORMATIONEN
- Die Versicherung kann bis zum 35. Geburtstag abgeschlossen werden.
- Der Vertrag ist für den gesamten versicherten Zeitraum abzuschließen.
- Die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes im Ausland sowie unter bestimmten Voraussetzungen für kurzfristige Ferienaufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern (bis 6 Wochen); Personen können für ihr Heimatland nicht längerfristig versichert werden.
- Die Verträge müssen vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren.
- Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes kann eine Anschlussversicherung beantragt werden:
- der Antrag für den Anschlussvertrag muss vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages beim Versicherer, bzw. Vermittler vorliegen und die Höchstversicherungsdauer von fünf Jahren darf nicht überschritten werden;
- Versicherungsschutz besteht dann nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Anschlussversicherung neu eingetreten sind;
- und jede Anschlussversicherung muss sich unmittelbar an die Vorversicherung anschließen.
- Kehrt die versicherte Person von der Auslandsreise zurück, so ist die Beendigung der Versicherung und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Prämien möglich; die Versicherung endet frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die versicherte Person nachweislich das Ausland verlassen hat. Ohne Nachweis über die vorzeitige Ausreise ist eine Vertragskündigung zum Datum des Posteingangs möglich.
Selbstbehalt:
- kein Selbstbehalt