
E-Scooter ab 01.07.2019 auf deutschen Straßen
Der Bundesrat hat zwar am Freitag 17.05.2019 der Verordnung zugestimmt, allerdings ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten. Wir gehen derzeit vom 01.07.2019 aus.
Vermutlich gibt es die Plaketten ab Ende Juni zu bestellen. Wir informieren rechtzeitig!
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden versichert, entstanden durch:
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Brand oder Explosion
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Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Glasschäden
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Kurzschluss
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Marderbiss
Ein Versicherungskennzeichen benötigen:
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Fahrräder mit E-Motor (bis zu 4 kW) mit einer Motorleistung bis 500 W Nenndauerleistung und einer Motorunterstützung bis 45 km/h
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E-Roller/E-Scooter/Gopeds mit EG-Betriebserlaubnis und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
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E-Scooter sollen in Deutschland zugelassen werden. Allerdings nur auf der Straße und auf den Radwegen.
Gehwege sind aus Sicherheitsgründen tabu.
Es soll auch die Altersgrenze angehoben werden. Nicht 12 Jahre, sondern 14 Jahre sollen Personen mindestens alt sein, um einen E-Scooter fahren zu dürfen.
Helmpflicht und Führerschein für E-Scooter soll es nicht geben.
Dafür aber eine Versicherungspflicht. Auch mit „nur“ 20 km/h kann schnell mal was passieren.
Wenn Ihr Fragen zur Versicherung habt, dann kontaktiert mich gerne. Ich helfe euch.
Bei Fragen helfe ich helfe sehr gerne. Buchen Sie einfach einen Termin mit mir.