Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zu überweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.
Die meisten Leser werden darauf wohl mit nachvollziehbarem Unverständnis reagieren. So ging es uns bei Hahn Consult zunächst auch, als wir von ersten Fällen dieser Art hörten. Nach § 133 der Insolvenzordnung ist so ein Vorgehen aber rechtlich einwandfrei. Der Gedanke dahinter ist der, dass im Insolvenzfall allen Gläubigern die gleiche Chance auf eine Entschädigung eingeräumt werden soll. Bezieht man aber z. B. als Möbelproduzent seine Schrauben schon seit Jahrzehnten von der Firma eines Schulfreundes, neigt man evtl. doch etwas mehr dazu, erst einmal dessen Rechnungen zu begleichen, als die des (als Person) unbekannten Holzzulieferers. Solche Bevorzugung einzelner Gläubiger möchte der Gesetzgeber vermeiden. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache – und im Einzelfall natürlich eine sehr böse Überraschung, wenn man bereits verdient geglaubtes Geld zurück zahlen soll.Jetzt geht man „im richtigen Leben“ nicht bei jeder Ratenzahlungsvereinbarung gleich vom finanziellen Super-GAU eines Auftraggebers aus – und selbst eine sofortige Bonitätsüberprüfung kann nur eine Momentaufnahme liefern.
Was Jahre später mit einer Firma geschieht, kann Ihnen niemand seriös vorhersagen. Daher können Sie aus unserer Sicht als Ihrem Versicherungsmakler nichts dagegen tun, um Situationen ähnlich unserem Eingangsszenario nachhaltig zu vermeiden. Das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung schwebt daher immer über Ihnen. Die Versicherungswirtschaft hat dieses Problem glücklicherweise erkannt und Lösungen geschaffen. Meist wurde in den bereits altgedienten Tarifen der Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung) eine Möglichkeit geschaffen, den Versicherungsumfang entsprechend zu erweitern. Da sich in zehn Jahren eine sehr hohe Gesamtrechnungssumme über alle Kundenverbindungen ansammeln kann, können wir von Hahn Consult Individueller Versicherungsservice GmbH nur empfehlen, über eine entsprechende Absicherung nachzudenken.
Für Firmenversicherungen - wählen Sie am besten die sehr guten Tarife von Hahn Consult. Überzeugen Sie sich selbst!