Auch als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist der Abschluss einer D & O anzuraten, damit im Falle der Insolvenz Haftungsansprüche abgewehrt und ggf. beglichen werden können, die der Insolvenzverwalter an Sie richtet. Ihr Privatvermögen ist alleine durch die Gründung der GmbH nicht geschützt, wenn Sie aufgrund eines Fehlers haftbar gemacht werden können. Vermeiden Sie unnötige Risiken zu Ihrem Wohl und dem Ihrer Familie!
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