
Brexit: Darauf müssen sich Versicherungskunden jetzt einstellen
Großbritannien verlässt zum 31. Januar die Europäische Union. Wir erklären, welche Änderungen der Brexit für Versicherungskunden mit sich bringt.
Ich habe eine britische Lebensversicherung. Was passiert jetzt damit?
Wenn du eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen hast, ändert sich nach dem Brexit am 31. Januar 2020 zunächst nichts. Während des Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Versicherungsunternehmen in Großbritannien die bislang in der EU geltenden Regeln einhalten.
Zudem haben britische Lebensversicherer vielfach ihre mit EU-Bürgern geschlossenen Verträge zu Drittlandniederlassungen bzw. Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedsstaaten verlagert.
Wenn das bei deiner Versicherung der Fall ist, wurdest du bereits mit einem Schreiben informiert. Für dich ist der Brexit auch langfristig kein Thema.
Was ändert sich für Autofahrer nach dem Brexit?
Der Schutz einer Kfz-Versicherung gilt in Großbritannien auch nach dem Austritt aus der EU weiterhin ohne Einschränkungen. Bis zum Ende der Übergangsfrist brauchen europäische Autofahrer auf der Insel auch keine Grüne Karte ihrer Versicherung mitführen.
Nach dem Ende der Übergangsfrist, also ab 1. Januar 2021, könnten die britischen Behörden von dir bei der Einreise allerdings verlangen, deinen Versicherungsschutz nachzuweisen. Das geht mit einer Grünen Karte, die in vielen Nicht-EU-Staaten als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung akzeptiert wird, einfach und unkompliziert. Die Grüne Karte kannst du bei Hahn Consult oder deinem Autoversicherer kostenlos anfordern.
Bislang ist eine Grüne Karte bei der Einreise nach Großbritannien wie in allen anderen EU-Staaten nicht nötig: Innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie in Serbien und der Schweiz gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen – hier wird ein gültiges Kennzeichen als ausreichender Nachweis des Versicherungsschutzes akzeptiert.
Gut zu wissen: Bei einem Unfall im Ausland mit einem britischen Fahrzeug ermittelt weiterhin der Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung und benennt einen Ansprechpartner in Deutschland. Natürlich kannst du als Kunde bei Hahn Consult auch bequem alles mit unserer Makler-App dokumentieren und an uns senden.
Welche Folgen hat der Brexit für Reise-, Haftpflicht- und private Unfallversicherungen?
Für den Umfang dieser Versicherungen hat der Brexit keine Konsequenzen. Dein Schutz gilt in aller Regel weltweit – also auch in einem Großbritannien, das nicht mehr EU-Mitglied ist.
Wenn du dir nicht sicher bist, kontaktiere uns einfach.
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