
Das ändert sich zum 1. April 2017
Krankenkassen Zusatzbeitrag
Die Krankenkassen erhöht zum 1. April ihren Zusatzbeitrag teilweise um 0,3 Prozentpunkte bis auf 1,5 Prozent.Bis zum Ende des Monats können Versicherte kündigen, wenn sie die Preiserhöhung nicht akzeptieren wollen.
Vorschriften für Heizungen
Ab dem 1. April müssen neue Heizungen, die mit Pellets, Scheitholz oder anderen festen Brennstoffen heizen, die Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Das betrifft Kessel und Verbundanlagen mit einer Wärmeleistung bis 500 Kilowatt. Bei einer Wärmeleistung bis zu 70 Kilowatt brauchen die Heizanlagen ein Effizienlabel.
50-Euro-Schein
Ab dem 4. April geht der neue 50-Euro-Schein in Umlauf. Er hat ähnliche Sicherheitsmerkmale wie der neue 20er und soll deshalb fälschungssicherer sein. Das durchsichtige Porträtfenster zeigt ein Bild der griechischen Mythengestalt Europa. Außerdem ändert die aufgedruckte Zahl 50 auf der Vorderseite des Scheins beim Kippen ihre Farbe. Mehr Infos zu den neuen Geldscheinen finden Sie in unserem Beitrag Neue, Alte, oder gar eine Fälschung