
Versicherung für das Ehrenamt
Wenn Sie Schäden bei einer unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements verursachen, sind diese im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung nicht immer versichert.
Zu den Ehrenämtern gehört z.B. die Mitarbeit in der Kranken und Altenpflege, in der Behinderten-/Kirchen-/Jugendarbeit, in Vereinen/Bürgerinitiativen/Parteien und Interessenverbänden, bei der Freizeitgestaltung (z.B. Sportverein, Musik, Pfadfinder…).
Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen/hoheitlichen Bereichen (Bürgermeister, Freiwillige Feuerwehr, usw.) müssen fast immer separat vereinbart werden.
Gerne prüfen wir Ihre Verträge, ob der Versicherungsschutz für Ihr Ehrenamt enthalten ist.