Listenhunde/ Kampfhunde | Versicherungsmakler Hahn
Hunderassen, Listenhunde, Kampfhunde, bandogs
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Listenhunde/ Kampfhunde

Höchstwahrscheinlich gefährliche und vermutlich gefährliche Hunde

Es wird unterschieden:

 

Listenhunde der Kategorie 1: Hunde sind höchstwahrscheinlich gefährlich

  • sog. Kampfhunde, da sie als besonders aggressiv geltende Hunderasse bekannt sind

  • darunter fallen ebenso Kreuzungen von Kampfhunden

  • die Erlaubnis der Gemeinde des Wohnsitzes ist notwendig und es muss ein „berechtigtes Interesse“ des Halters vorhanden sein

  • das Züchten von reinrassigen oder gekreuzten Kampfhunden ist in vielen Bundesländern verboten

!bei Handeln gegen gesetzliche Vorlagen droht eine Strafe von weit über 10.000 €!

 

Listenhunde der Kategorie 2:Hunde sind vermutlich gefährlich

  • sie sind durch entsprechendes Verhalten qualifiziert, aber nicht bereits genetisch als aggressiv kategorisiert

  • werden nicht als Kampfhunde eingestuft, sofern keine Gefährdung vom Tier ausgeht und dies mit einem Negativzeugnis belegt werden kann

Hinweis:Die Kategorisierung der Hunderassen kann in jedem Bundesland unterschiedlich vereinbart sein.

 

Versicherer stufen Hunderassen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften oftmals anders ein oder schließen diese für die Versicherung aus. Die unterschiedlichen Regelungen sind dazu in den Bedingungen der Versicherer fest gelegt.

 

 

Listenhunde der Kategorie 1 (Abweichungen möglich):

  • American Pit Bull Terrier (Pitbull)

  • Bandog

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Tosa-Inu

 

Listenhunde der Kategorie 2 (Abweichungen möglich):

  • Alano

  • American Bulldog

  • Bullmastiff

  • Cane Corso

  • Dogo Argentiono

  • Dogue de Bordeauxe (Bordeauxdogge)

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff

  • Mastino Espaniol

  • Mastino Neapoletano

  • Perro des Presa Canario (Dog Canario)

  • Perro de Presa Mallorquin

  • Rottweiler

 

Wie das Beitragsbild (Tosa-Inu) schön zeigt, müssen diese Tiere nicht gefährlich sein - sie könnten aber.

 

 

Allgemeine Auflagen für das Halten von Kampfhunden (Abweichungen möglich):

  • der Halter des Hundes muss die Volljährigkeit erreicht haben

  • Vorlage eines Führungszeugnisses des Halters über die Bestätigung seines Verantwortungsbewusstseins und der Vertrauenswürdigkeit

  • Bestehen der Sachkundeprüfung über die Haltung des Kampfhundes

  • Umzäunung des eigenen Grundstücks

  • Kampfhund muss den Wesenstest bestehen

 

Sie haben weitere Fragen zur Tierhalter-Versicherung oder Tier-Krankenversicherung, dann buchen Sie einfach einen Beratungstermin mit mir. Kostenfrei versprochen!

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