privat krankenversicherter Angestellter - Kurzarbeit
Als privat krankenversicherter Angestellter musst du auch in der Phase der Kurzarbeit nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn dein Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen sollte. Voraussetzung ist, dass die Phase maximal drei Monate anhält.
Zuschüsse zur Krankenversicherung erhälst du weiterhin von deinem Arbeitgeber, aber auch von der Arbeitsagentur.
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Daniel Hahn