
Privathaftpflichteinschluss und gut is?
Grundsätzlich ist das Problem der Haftungsfragen bei Schäden, die Deliktunfähige verursachen, gut zu lösen, wenn man auf einen entsprechenden Einschluss in der Privathaftpflicht achtet.
So beschränken viele Versicherer ihre Leistung für Haftpflichtfälle dieser Art. Das ist dann ein Problem, wenn das Sublimit z. B. bei nur 5.000 oder 10.000 Euro liegt. Im geschilderten Fall wäre dann wohl doch irgendwer zumindest auf einem Teil seines Schadens sitzengeblieben.
Eine weitere Einschränkung ist oft nur mit Blick in die Bedingungen ersichtlich. So leisten manche Versicherungsunternehmen nur dann für die Schäden Deliktunfähiger, wenn für den Schaden keine andere Versicherung eintritt. Das kann die Brandversicherung des Hauses sein, die Vollkasko des Pkws... Wenn ein Nachbar nun die eigene Haftpflicht-Versicherung bemühen muss, bleibt die Stimmung wohl verhagelt...
Das kann man durch eine Versicherungsberatung bei Hahn Consult umgehen.
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