
versehentlich mit Falschgeld gezahlt
Zahlen Sie versehentlich mit Falschgeld, droht eine Strafe.
Zwar ist nur die vorsätzliche Bezahlung mit gefälschtem Geld strafbar, jedoch handelt es sich ebenso um Vorsatz, wenn billigend in Kauf genommen wurde, dass es sich um Falschgeld handelt. Die Ermittlungsbehörden sind aber immerhin in der Nachweispflicht. Eine Rechtsschutzsversicherung kann dir im Ernstfall viel Ärger ersparen.
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