
Die 7 häufigsten Irrtümer in der Kfz-Versicherung Irrtum 3
3. Irrtum:Bei einem Auffahrunfall muss immer die Versicherung des Auffahrenden leisten.
Diese Regel stimmt in den allermeisten Fällen. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen dem Vorausfahrenden eine Teilschuld angerechnet werden kann. Beispiele dafür sind eine unnötige Vollbremsung trotz grüner Ampel, extremes Abbremsen vor Blitzern und Parklücken oder ein plötzlicher Fahrstreifenwechsel.