
Die 7 häufigsten Irrtümer in der Kfz-Versicherung Irrtum 4
4. Irrtum:Nach einem Versicherungswechsel verfällt der Schadenfreiheitsrabatt.
Wechselt ein Autofahrer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung, kann er seinen Schadenfreiheitsrabatt zum neuen Versicherer mitnehmen. Er muss dafür noch nicht mal tätig werden: Die neue Kfz-Versicherung erfragt elektronisch beim Vorversicherer den Status ab.