
Die 7 häufigsten Irrtümer in der Kfz-Versicherung Irrtum 7
7. Irrtum:Wenn ich die Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss ich immer zum 30. November kündigen.
Der Termin 30. November gilt nur dann, wenn der Versicherungsbeitrag zum 1. Januar fällig wird. Bei den meisten Autofahrern ist das der Fall – aber eben nicht bei allen. Hat der Versicherungsschutz zum Beispiel am 1. Juli eines Jahres begonnen, müsste die Kündigung zum 31. Mai erfolgen, um wechseln zu können.