
Parkplatz- und Parkhausfälle
Der Rechtsanspruch baut bei Parkplatzunfällen auf dem Gedanken auf, dass der Autofahrer durch die Suche nach einem freien Parkplatz vom Verkehrsgeschehen auf der Parkplatzfläche, aus der Situation heraus, abgelenkt ist. Sie geht auch davon aus, dass das jedem der auf der Parkplatzfläche unterwegs ist, bewusst sein muss. Aus diesem Grund verlangt sie höchste gegenseitige Rücksichtnahme
Das heißt aber nicht, dass auf Parkplätzen immer die Haftung geteilt wird. Auch dort kann der Unfallverursacher zu 100% schuld bekommen. Und zwar dann, wenn das Fahrzeug eines der beiden Unfallbeteiligten eindeutig gestanden hat.
Die ganz grobe Faustregel lautet: Waren beide Fahrzeuge in Bewegung, riecht es nach einer Haftungsteilung. Hat definitiv eines der beiden Fahrzeuge gestanden, deutet das in Richtung 100%, für das Fahrzeug was in Bewegung war.Die Folge ist: Gerne behauptet einer der Unfallbeteiligten oder gar beide, gestanden zu haben. Nicht selten endet das dann mit Unaufklärbarkeit. Heißt: Jeder Unfallbeteiligt wird seinen Schaden selbst tragen
Hahn Consult als Versicherungsmakler rät dringend dazu, bei jedem Unfall die Polizei zu verständigen. Nur so können die Spuren, auch von einem kleinen Unfall, nachhaltig gesichert werden
Euer Team der Firma Hahn Consult - nicht nur besser. anders.