Kfz-Versicherung: das Rabattgrundjahr kurz erklärt | Versicherungsmakler Hahn
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Kfz-Versicherung: das Rabattgrundjahr kurz erklärt

Für die Berechnung deiner Kfz-Versicherungsprämie zählt unter weiteren Faktoren die Schadenfreiheitsklasse zu den wichtigsten. Doch existiert diese eigentlich überhaupt wirklich?

Die Schadenfreiheitsklasse und der damit zusammenhängende Beitragssatz sind für die Erstellung eines Angebots unverzichtbar. Doch nimmt man es genau, existiert die Schadenfreiheitsklasse gar nicht. Sie ist nichts als ein Wert, der aus einer Liste des aktuellen bzw. letzten Versicherers entnommen wurde. 

Besonders gut fällt das dann auf, wenn sich nach der Umdeckung eines Kundenfahrzeuges herausstellt, dass dem Vorvertrag eine Sondereinstufung zugrunde lag. Dann kann beispielsweise aus SF 8 plötzlich SF 2 werden und alles erhält eine unangenehme Richtigkeit, da letztlich kein Versicherer verpflichtet ist, eine Sondereinstufung zu übernehmen. Wenn doch, ist das reines Entgegenkommen.

Auch sind nicht alle Fahrzeugarten in derart lange Rabattstaffeln eingestuft wie Pkws. Denke nur an Motorräder, Transporter, teilweise auch landwirtschaftliche Zugmaschinen. Oft ist hier schon bei SF 3 das Ende erreicht (natürlich ältere Verträge). Wird der Rabatt für einen Pkw hergenommen (Übertragbarkeit zwischen den Fahrzeugklassen vorausgesetzt), landet dieser dann aber überraschenderweise in SF 15.

Es liegt alles am Rabattgrundjahr

Von Rabattgrundjahr ausgehend wird die tatsächlich vorhandene Anzahl schadenfreier Jahre berechnet. Es ist damit die einzige tatsächliche Größe, die Auskunft darüber gibt, welche Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherer angesetzt werden kann.

Am Rabattgrundjahr wirken sich dann natürlich auch Schäden real aus – auch trotz Rabattschutz. Das bemerkt man meist erst, wenn man den Versicherer wechseln möchte, doch davon berichten wir in einem späteren Artikel ausführlicher.

Hahn Consult empfiehlt daher immer, das Rabattgrundjahr bei einem Versicherer anzufragen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine Sondereinstufung vorgenommen wurde. Damit lässt sich ein fiktiver Vertragsverlauf vornehmen und du landest bei den realen, schadenfreien Jahren. Das ist der sicherste Weg, um nach der Policierung seines neuen Vertrags keine böse Überraschung zu erleben.

Beachten Sie dazu bitte auch unseren früheren Artikel zur doppelten Rückstufung im Schadenfall, in dem das Thema bereits angeschnitten wurde.

 

 

Für eine Versicherungsberatung stehen dir gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest du hier: https://hahn.versicherung/kontakt/ihre-ansprechpartner

Auf unserem Online-Rechner kannst du auch selbst rechnen. Bei Fragen wende dich gerne persönlich an uns.

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