
Rabattschutz und Rabattretter kurz erklärt
Nach einem Kfz-Schaden keinen höheren Beitrag zahlen müssen, das wäre etwas, oder? Rabattschutz und Rabattretter machen es möglich. Doch was ist eigentlich, der Unterschied?
Nach einem verursachten Schaden wird ein Kfz-Vertrag in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Das betrifft die Haftpflicht wie auch die Vollkasko – je nachdem, was davon betroffen war. In der Folge wird dieser Teil des Versicherungsschutzes durch den schlechteren Schadenfreiheitsrabatt teurer. Rabattschutz und Rabattretter verhindern dies.
Beginnen wir mit dem Rabattretter. Diesen kannst du dir als beitragsfreien „Freischuss“ vorstellen. Hast du bereits eine sehr hohe Schadenfreiheitsklasse, erfolgt hier im Schadenfall zwar auch eine Rückstufung in eine schlechtere Klasse, allerdings in eine mit identischem Beitragssatz. So werden langjährig gute Fahrer für einen einmaligen Zwischenfall nicht gleich bestraft. Eine feine Sache, oder? Leider dürfte es den Rabattretter in fast keinem Neuvertrag mehr geben. Mit Einführung der neuen, längeren Rabattstaffeln wurde diese kundenfreundliche Regelung quer durch die Branche weitestgehend „rasiert“. Wir gehen davon aus, dass dir der Rabattretter wohl nur noch in alten Verträgen begegenen wird.
Was hingegen recht verbreitet ist, das ist der Rabattschutz. Diesen musst du jedoch gegen Mehrprämie hinzugekauft. Im Schadenfall erfolgt zwar eine Anpassung des Rabattgrundjahrs entsprechend der Tabellen des gewählten Versicherertarifs – allerdings wird der bisherige Rabatt quasi als Sondereinstufung beibehalten. Der Schaden wirkt sich auf deine Beitragsrechnung nicht so aus. Wie gesagt muss man hierfür aber etwas mehr Prämie akzeptieren.
Es zeigt sich einmal mehr: Auch in der Kfz-Versicherung zählt nicht nur der Preis. Es gibt durchaus deutliche Leistungsunterschiede.
Wir empfehlen hier die Hilfe von Hahn Consult anzunehmen. Diese verursacht keine zusätzlichen Kosten - bei allen Fragen sind wir gerne für dich da.
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