Skandal! Doppelte Schadenrückstufung bei SFR-Übertragung? | Versicherungsmakler Hahn
Skandal! Doppelte Schadenrückstufung

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Skandal! Doppelte Schadenrückstufung bei SFR-Übertragung?

Folgendes Szenario: Ein Schaden wird dir abgerechnet und der Schadenfreiheitsrabatt entsprechend gestuft. Später, wenn du den SFR auf dein Kind überträgst, wird der Schaden erneut berücksichtigt!
Ist das denn rechtens?

 

Nahezu jeder Fahranfänger beginnt versicherungsmäßig mit einem Zweitwagen der Eltern oder anderer Familienmitglieder. In den ersten Jahren ist das Risiko, einen Schaden zu verursachen, bekanntlich am größten, und so haben viele dieser Verträge einen Schaden in der Vita, der durch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt wurde.

Irgendwann kommt jedoch der Tag, an dem man einen eigenen Vertrag wünscht und der Schadenfreiheitsrabatt, oft im Rahmen eines Fahrzeugwechsels, übertragen werden soll. Am Ende weicht die policierte Schadenfreiheitsklasse dann immer von der bisherigen im Elternvertrag ab – auch weil der Schaden tatsächlich noch einmal thematisiert wird. Allerdings findet nicht wirklich eine doppelte Rückstufung statt, man berücksichtigt tatsächlich nur im Fiktiven den Schadenverlauf, der im Rahmen der Übertragung stattfindet.

Ein Beispiel allgemeines Beispiel:

Ein Fahranfänger startet mit seinem Wagen auf dem brachliegenden SFR seiner Eltern. Der Vertrag ist 2005 in der Schadenfreiheitsklasse 8 mit 42 Prozent Beitragssatz. 2008 verursacht er einen Schaden, worauf der Vertrag in SF 3 mit 50 Prozent zurückgestuft wird. 2019 ist der Vertrag (ohne weiteren SFR-belasteten Schaden) in SF 13.

Hätte der Vertrag mit einer Sondereinstufung in SF 2 gestartet, wäre er 2019 in SF 10. Selbes gilt, wenn zu Beginn lediglich die SF 1/2 darstellbar gewesen wäre.

Nun findet an irgendeiner Stelle der Übertragung immer wieder einmal der Denkfehler statt, dass bei der Vorversichereranfrage die SF-Klasse übertragen werden würde. Übertragen wird jedoch lediglich das Rabattgrundjahr und die Schäden. Im Hauptbeispiel wäre das also regulär 2005. Wenn die SF 8 selbst schon Resultat einer Sondereinstufung war, ist es noch höher und entsprechend weniger, was übertragen werden kann.

Für die Neueinstufung findet nun ein fiktiver Schadenverlauf statt, der immer in Klasse 0 beginnt. Im Folgejahr kommt man dann auch nur in SF 1, wenn im Startjahr mindestens sechs Monate prämienbelastete Versicherungszeit möglich gewesen wären!

Egal welche der drei erwähnten Starteinstufungen diejenige welche gewesen wäre, landet der eigene Vertrag des ehemaligen Fahranfängers in SF 10. Das ist die neue finale SF-Klasse, in der der Schaden nur ein einziges Mal berücksichtigt wurde.

Neben der bereits angesprochenen Sondereinstufung können noch weitere Einflüsse dazukommen. Wurde häufiger der Versicherer gewechselt, kann es durchaus vorkommen, dass irgendwann ein Schaden nicht mit übergeben wurde. Die Folge ist eine eigentlich falsche Einstufung, die im Rahmen der Übertragung dann ggf. aufgelöst wird.

 

Wir möchten an dieser Stelle darauf verweisen, das unsere Hilfe keine zusätzlichen Kosten verursacht - also nutze unsere Hilfe beim Versichererwechsel.
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