
Wildschaden und Wildschadenbeihilfe
In der Kfz-Versicherung sind Wildschäden nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Eine Besonderheit bei Hahn Consult ist die Wildschadenbeihilfe.
Damit bei einem Zusammenstoß mit Wild oder anderen Tieren die Kosten übernommen werden, benötigst du eine Teilkaskoversicherung, in der sind unter anderem auch Gefahren wie Glasbruch, Sturm- und Hagelschäden, Kabelschäden durch Kurzschluss, sowie auch Brand und Explosionsschäden versichert.
Wichtig im Schadenfall, ist die Meldung bei der Polizei oder dem örtlich Jäger!
Schäden mit Tieren im Sinne des Bundesjagdgesetz, wie Damm- und Schwarzwild sind in der Teilkasko abgesichert.
Sollte es mal zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Tier kommen, z. B. einem Hund, sollte man sich an den Tierbesitzer. Denn dieser sollte für diese Fälle eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben.
Wer sicher gehen möchte und auch bei freilaufenden Hunde oder Tieren aller Art versichert sein will - was anzuraten ist, der kann die erweitere Wildschadenklausel mit in seine Kraftfahrtversicherung einschließen lassen.
Diese versichert Schäden mit Tieren jeglicher Art unter anderem Rinder, Ziegen oder Fasane und Raben.
Übrigens haben wir in der Rechtsschutzversicherung eine Besonderheit - die Wildschadenbeihilfe. Die übernimmt im Schadenfall nicht nur die Reparaturkosten (fehlende Teilkasko), pro Kalenderjahr bis 1.050 € auch wird die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkasko wird übernommen, das sind oftmals Kosten von 150 – 300 €.
Sprechen Sie mich gerne an.