2020: Diese 5 Dinge ändern sich für Ver­si­cherte | Versicherungsmakler Hahn
Änderungen für 2020

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2020: Diese 5 Dinge ändern sich für Ver­si­cherte

Das neue Jahr bringt gute Nachrichten für Betriebsrentner – und schlechte für Verkehrsrowdys.

  • Entlastung für Betriebsrentner: Weniger Krankenkassenbeiträge

  • Basisrente: Höherer Steuerabzug

  • Rentenerhöhung zum 1. Juli

  • Höhere Bußgelder für Autofahrer

  • Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen

Entlastung für Betriebsrentner: Weniger Krankenkassenbeiträge

Ab 2020 müssen Betriebsrentner weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wer weniger Betriebsrente erhält, muss keine Beiträge zahlen.

Entscheidende Neuerung: Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag. Wer über dem Freibetrag von 159 Euro liegt, muss nun nicht mehr auf die gesamte Rente Krankenkassen-Beiträge bezahlen, sondern nur noch auf den Differenzbetrag. Ein Beispiel: Wer etwa eine Betriebsrente von 169 Euro bezieht, muss lediglich auf die 10 Euro über dem Freibetrag Beiträge entrichten. Bislang lag die Freigrenze bei 155 Euro. Wer mehr Betriebsrente bezog, musste den vollen Beitragssatz in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.

Laut Bundesregierung sollen rund vier Millionen Betriebsrentner von der Neuerung profitieren. Durch diese Änderung wird die Altersvorsorge mit Betriebsrenten attraktiver. Erst zum Jahresbeginn 2019 hat der Staat die betriebliche Altersversorgung durch neue Fördermaßnahmen verbessert. Dazu zählen etwa verpflichtende Zuschüsse des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung sowie eine stärkere Förderung von Geringverdienern.

 

Basisrente: Höherer Steuerabzug

Verbraucher mit einer Basisrente („Rürup-Rente“) können 2020 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente voraussichtlich auf 25.046 Euro. Zudem erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2019: 88 Prozent). Somit sind 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.

Gut zu wissen: Die geleisteten Zahlungen in die Basisrente können Versicherte in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Einzahlungen in die Basisrente können dort unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”) vermerkt werden.

 

Rentenerhöhung zum 1. Juli

Senioren können sich im neuen Jahr über höhere Renten freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent angehoben werden. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts hervor. Final ist diese Erhöhung allerdings noch nicht. Ob die Rentenerhöhung in dieser Form tatsächlich kommt, entscheidet sich voraussichtlich im Frühjahr. Dann werden die Zahlen zur Lohnentwicklung vorliegen.

 

Höhere Bußgelder für Autofahrer

Fahrradfahrer gefährdet oder Rettungsgasse blockiert: Bei mehreren Vergehen werden Autofahrer ab dem neuen Jahr stärker zur Kasse gebeten. Wer zum Beispiel unzulässig in zweiter Reihe hält und einen Radfahrer gefährdet, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg (zuvor: 20 Euro). Wird ein Radfahrer durch ein geparktes Auto auf dem Radweg behindert, kostet das Bußgeld jetzt 70 Euro und einen Punkt (zuvor: 30 Euro).

Die Missachtung von Rettungsgassen wird ab dem neuen Jahr ebenfalls stärker bestraft. Wer unerlaubt eine Rettungsgasse mit seinem Auto nutzt, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro rechnen sowie einem Monat Fahrverbot. Auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse kann nun mit einem Fahrverbot geahndet werden.

 

Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen

Rund 4,6 Millionen Autofahrer profitieren 2020 in der Kfz-Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen, für knapp 6,5 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten.

In der Regionalklasse können sich im neuen Jahr rund 5,1 Millionen Autofahrer auf eine bessere Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung freuen, rund 4,2 Millionen Fahrer werden heraufgestuft.

In den Kasko-Versicherungen ändert sich durch die neue Regionalstatistik wenig: Für fast 30 Millionen der rund 36 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherten bleibt alles beim Alten. 2,8 Millionen Kaskoversicherte rutschen in niedrigere, rund 3,3 Millionen in höhere Regionalklassen.

Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke wider. 

 

 

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