
Die Feuerwehr steht vor der Tür, dabei brennt es gar nicht. Wer zahlt das?
Spätestens seit der Vorschrift für Rauchmelder in vermieteten Wohnräumen sind Brandmeldeeinrichtungen etwas ganz Alltägliches geworden. Vielleicht kennst du dieses penetrante Piepsen ja selbst, das dich ohne Vorwarnung aus allem reißt, was du gerade so machst. Was helfen kann, Schlimmeres zu verhindern oder gar das eigene Leben zu retten, kann bei einer Fehlfunktion günstigstenfalls sehr nervig sein. Taucht die Feuerwehr auf, kann es zudem auch teuer werden.
In Wohnblocks mit zentraler Brandmeldeeinrichtung kommt dies schon häufiger mal vor. Und auch bei Gewerbebetrieben gibt es einige Branchen, bei denen solche Einrichtungen aufgrund von baurechtlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder auch, weil ein Vorhandensein von Versicherern für die Deckungsübernahme vereinbart wurden, zu finden sind. Teils mit Feuerwehraufschaltung (z. B. Vorschriften bei Hotels, Pflegeheime…), wodurch die nächste Feuerwehr automatisch verständigt wird.
In der Regel besteht keine Haftpflichtdeckung
Flattert nach dem Abzug des Löschzugs die Rechnung ins Haus, besteht in der Regel keine Deckung über eine Haftpflichtversicherung, da es sich um Ansprüche öffentlich-rechtlichen Charakters handelt, welche in den Bedingungen im Normalfall ausgeschlossen sind. Die Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen und in der richtigen Gemeinde beim Ausrücken mehrerer Fahrzeuge auch schon mal vierstellig werden.
In unseren PHV-Deckungskonzepten haben wir Leistungen für einen solchen Fall verankern können.
Wir halten diesen Punkt für sehr wichtig.
>Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Haftpflichtversicherung den Punkt oben genannten Versicherungsschutz beinhaltet, dann meldest du dich gerne bei uns.
Das Team von Hahn Consult prüft gerne deinen bestehenden Vertrag und für den Fall der Fälle haben wir passenden Versicherungsschutz für dich parat.