
Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung – welche Pflichten habe ich?
Das Thema Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung abgedeckt. ABER es gibt einige Dinge zu beachten. Mal schnell zur Nachbarin ein paar Eier geholt. Aus „mal schnell“ wurde ein Kaffee und danach noch ein Prosecco oder Bierchen.
Das war nicht geplant. Mist, die Haustür ist nicht abgeschlossen, hoffentlich ist nichts passiert.
Wenn Du die Haustür beim Verlassen des Hauses nicht abschließen kann es zu Kürzungen bei der Entschädigung kommen. Der Versicherer spricht Dir eine gewisse Teilschuld zu, da du das Haus nicht richtig verschlossen hast.
Als Versicherungsnehmer musst du darauf achten, einem Einbrecher kein leichtes Spiel zu präsentieren. Dazu gehören geöffnete Fenster oder sogar die offenen Terrassentür oder eben die nicht abgeschlossene Haustür. Auch das Thema Urlaubsfotos in Sozialen Medien können dir zum Verhängnis werden. Wie gerne postet man in sozialen Netzwerken „ich bin dann mal weg“. Das ist ein gefundenes Fressen für die Einbrecher.
Jeder Versicherer sieht solche Beispiele anders. Sprich uns an, damit wir gemeinsam prüfen können welche Pflichten Du gegenüber dem Hausratversicherer hast.
Dein Team Hahn Consult.