Eltern müssen eigene Kinder verraten - oder zahlen | Versicherungsmakler Hahn
Private Haftung
Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv
 

Eltern müssen eigene Kinder verraten - oder zahlen

Karlsruhe (BGH). Eltern ist es grundsätzlich zuzumuten, ihre Kinder für die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen über den Familienanschluss anzuschwärzen.Wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden hat, sind Eltern nicht verpflichtet den Namen zu nennen. Geben sie in einem Schadenersatz-Prozess den Namen aber nicht preis, kann dies dazu führen, dass sie als Inhaber des Internetanschlusses selbst für die verletzten Urheberrechte gerade stehen müssen.

Ein Elternpaar aus München ist damit in letzter Instanz dazu verurteilt, mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Eines seiner drei volljährigen Kinder hatte unerlaubterweise ein Musikalbum in eine Tauschbörse hochgeladen. Die Eltern wissen, wer es war, behalten das aber für sich.

Die Interessen der Eltern sind durch das Grundrecht auf Schutz der Familie geschützt. So muss der Anschlussinhaber nicht die Internetnutzung der Familienmitglieder protokollieren – das hatte der BGH kürzlich in einem ähnlichen Fall festgestellt. „Hat der Anschlussinhaber im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er den Namen auch nennen, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will“, so die Mitteilung des Gerichts (Az.: I ZR 19/16).

Das bedeutet aber auch, dass Kinder die eigene Haftung sowie jene der Eltern abwenden können, indem sie über ihre Internetaktivitäten schweigen. Eltern können die Haftung abwenden, wenn sie behaupten, den Täter nicht zu kennen. Geben die Anschlussinhaber die Identität der Kinder Preis, kann der Kläger gegen die Kinder vorgehen (ab ca. 13 Jahren). Die Eltern haften dafür in der Regel nicht.

In oben beschrieben Fall kann eine Rechtsschutzversicherung, abgeschlossen über Hahn Consult, sinnvoll sein

Am beste Sie vereinbaren gleich einen Termin und lassen sich von Ihrem Ansprechpartner bei Hahn Consult Individueller Versicherungsservice GmbH unverbindlich beraten.

Hahn Consult

Home der Firma Hahn Consult Hahn Consult

Logo der Firma Hahn Consult Unsere Leistungen
Logo der Firma Hahn Consult Kontakt

 

Warum zu Hahn?

DESHALB BIST DU BEI HAHN CONSULT INDIVIDUELLER VERSICHERUNGSSERVICE GMBH -IM EICHSFELD- IN GUTEN HÄNDEN Warum zum Makler?

Hahn Consult, mit unserer Schaden-APP Unterstütung im Schadenfall VEMA-Makler-App

Spezielle Produkte

Unimog Haftpflichtversicherung von Hahn Consult Multicar-Police

Hahn Consult - gute Versichert im Sport mit der TriSicherung TriSicherung
Moped Versicherung der Firma Hahn Consult Mopedversicherung
Firma Hahn Consult im Eichsfeld vermittelt Fahrrad Versicherung Fahrrad-Police
Firma Hahn Consult in Heiligenstadt bietet spezielle Reise Versicherung Spezielle Reisen