
Musik im Ohr
Immer mehr Pendler und Jugendliche sind mit dem Fahrrad oder E-Bike unterwegs.
Der Autofahrer kann Radio hören, warum dann nicht auch der Radfahrer. Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern beim Radfahren nicht verboten, allerdings regelt die StVO (Straßenverkehrsordnung) im § 23, dass die Sinnesorgane nicht soweit Beeinträchtigt werden dürfen, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.
Wenn Sie in der Stadt mal aufmerksam die Radfahrer beobachten, fällt es auf das fast jeder Radfahrer Kopfhörer trägt. Und oft können Sie von außen die Musik mithören. In dem Moment gefährden Sie sich selbst und andere Personen. Schnell überhört man den Rettungswagen, Notarzt oder die Feuerwehr, auf dem Weg zu einer hilfebedürftigen, vielleicht in Lebensgefahr schwebenden, Person.
Was man mit Kopfhörern auch nicht hört, sind annähernde Autos. Erst mit ca. 3 Metern „Entfernung“ wird das Auto wahrgenommen und da ist es meist schon zu spät. Gerade in der dunklen Jahreszeit kommen die schlechten Sichtverhältnisse noch dazu.
Vielleicht denken Sie jetzt „mir wird schon nichts passieren, und wenn dann zahlt meine Unfallversicherung“. Aber auch dort werden Sie Einbußen haben, da die Versicherer Leistungen kürzen, wenn Sie durch schlechtes Hören den Unfall mit verursacht haben.
Überlegen Sie also zweimal, ob und wie laut Sie Musik hören und erinnern Sie vielleicht auch Ihre Mitmenschen.