
Garageninhalt richtig versichert?
Wer Autoreifen und Co. in einer Sammelgarage lagert, muss sich nicht wundern, wenn die Hausratversicherung im Fall der Fälle nicht zahlen will.
Wenn also etwas geklaut wird, muss der Versicherte dafür unter Umständen selbst aufkommen. Zwar sind in manchen Versicherungsverträgen auch Garagen als Lagerorte enthalten, das gilt aber meist nur, wenn diese ausschließlich privat genutzt werden.
Sobald andere Personen Zugang zu den Stellplätzen und den Gegenständen haben, gewähren viele Versicherer keinen Schutz mehr.
Sie haben Fragen zu Ihren Versicherungen? Dann ist Hahn Consult Makler für Versicherungen aus Heiligenstadt Ihr Ansprechpartner.