
Versorgungslücke bei Beamten
Junge Beamte erhalten bei Eintritt der Dienstunfähigkeit in den ersten Berufsjahren kein Ruhegehalt! Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr an und erreicht nach 40 Jahren 71,75 % des letzten ruhegehaltsfähigen Gehalts - ein beachtliches Niveau, das jedoch meist erst kurz vor dem Pensionsalter erreicht wird.
In der Zeit davor ist die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit deutlich geringer und die Versorgungslücke entsprechend groß (Mindestversorgung). Vor dem Hintergrund der derzeitigen Staatsfinanzen weiß zudem niemand, ob dieses hohe Niveau auch zukünftig erhalten bleibt.
2010 wurde die Höhe des Ruhegehalts nach 40 Dienstjahren bereits von 75 % auf jetzt 71,75 % abgesenkt!
Und: es muss wie Arbeitslohn in voller Höhe versteuert werden.
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