Viel Aufregung um Silikon: undichte Fugen | Versicherungsmakler Hahn
Leitungswasser und Schimmer wer zahlt?

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Viel Aufregung um Silikon: undichte Fugen

Leitungswasserschäden sind ein großes Thema. Mehr als die Hälfte aller Wohngebäudeschäden gehen auf sie zurück. Sind undichte Fugen die Ursache, gibt es oft Probleme.

Grundsätzliches

Warum wollen Versicherer Schäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser durch schadhafte Dichtungsfugen bei Wannen und Duschen nicht übernehmen?

Das Hauptproblem liegt in verschiedenen Ansichten. Auf der einen Seite wird argumentiert, dass z. B. der Wasseraustritt aus dem Duschkopf ja ein gewollter sei und es damit faktisch schon am bestimmungswidrigen Wasseraustritt mangelt, den die Bedingungen für einen versicherten Schaden fordern. Die andere Seite sieht Wanne oder Dusche im Ganzen als Teil des Rohrsystems. Damit wäre auch das ordnungsgemäße Abfließen mit gedeckt und der Schaden versichert.

Der einschlägige Kommentar zur Wohngebäudeversicherung (Sachverständige Dietz/Fischer) erläutert hierzu zwar:
„Tritt Wasser aus einer Dusche aus und verursacht Durchfeuchtungsschäden, etwa aufgrund mangelhafter Abdichtung oder schadhafter Silikonfuge, so mag zwar der Austritt aus dem Wasserhahn noch bestimmungsgemäß erfolgt sein, der Austritt aus der Dusche als mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtung war jedoch bestimmungswidrig, so dass Versicherungsschutz besteht. Gegenteilige Gerichtsentscheidungen beruhen darauf, dass die Dusche fälschlicherweise nicht als mit dem Leitungswassersystem verbundenen Einrichtung gesehen wird.“

Das nützt einem im konkreten „Fugen-Schadenfall“ aber natürlich herzlich wenig, wenn die Rechtsprechung im Lande zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Das OLG Düsseldorf beispielsweise sieht solche Schäden als nicht versichert an, das OLG Frankfurt/Main sieht es ganz anders. Und so sieht die zahlreiche Rechtsprechung zu derart gelagerten Schadenfällen leider aus: uneinheitlich und gegensätzlich. Alles kann, nichts muss!

 

Bleibt möglicherweise noch die Hürde des Ausschlusses von Schwamm und Schimmel

Oft bleibt der Wasseraustritt durch defekte Silikonfugen über längere Zeit unbemerkt. In der Folge bilden sich dann Herde mit Schimmel oder Schwamm. In den Bedingungen der verschiedenen Wohngebäudeversicherungstarife werden Sie nun regelmäßig den Ausschluss von Schwamm und Schimmel finden. Solche Schäden sind dann – auch in den unbenannten Gefahren – in der Regel nicht versicherbar. Da ist es gut, dass der Bundesgerichtshof bereits urteilte, dass Schwammbefall als Folge eines Leitungswasserschadens unter den Versicherungsschutz fallen. Der Ausschluss bleibt so aber natürlich für Grund- oder Regenwasser als Auslöser bestehen.

 

Und dann haben wir noch eine Obliegenheit

Eine der Obliegenheiten, liegt darin, seine Sachen in einem ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Silikonfugen gelten als Wartungsfugen, da sie mit der Zeit altern, rissig werden und den Halt verlieren können. Das muss regelmäßig gesichtet und ggf. ausgebessert werden. Wird gegen diese Obliegenheit verstoßen, besteht bekannterweise das Recht des Versicherers, den Schaden je nach Schwere des Einwirkens zu quoteln.

 

Es kann also ein Fehler sein immer nur auf den Preis zu achten. Viele Probleme werden erst im konkreten Schadenfall ersichtlich und können vorher nie alle Beraten werden. Dafür sind mögliche Schäden viel zu komplex.

 

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