
Fahrzeug-Rechtsschutz vs. Verkehrs-Rechtsschutz -
Altbekannt, doch oft verwechselt!
Die tägliche Teilnahme am Straßenverkehr birgt jede Menge Gefahren. Andere Verkehrsteilnehmer, stehende Hindernisse, behördliche Regularien und allgemeine Verkehrsregeln wollen beachtet werden. Dennoch passiert es nicht selten, dass rechtliche Auseinandersetzungen rund um das Besitzen und Betreiben eines Kraftfahrzeuges entstehen.
Nun gibt es mehrere Möglichkeiten sich über Hahn Consult Individueller Versicherungsservice GmbH dagegen abzusichern:
Der Verkehrs-Rechtsschutz
Den wohl weitreichendsten Versicherungsschutz stellt der Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie dar. Versichert sind hierin Sie als Versicherungsnehmer, alle mitversicherten Personen (versicherter Personenkreis gem. den jeweiligen Bedingungen) in ihrer Eigenschaft als Halter und Eigentümer sämtlicher auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie in ihrer Eigenschaft als Fahrer und Teilnehmer am öffentlichen Verkehr.
Der Fahrer-Rechtsschutz
Anders als der Verkehrs-RS für den VN oder die Familie, ist der Fahrer-RS lediglich Personenbezogen. Die versicherte Person muss im Versicherungsschein benannt sein. So kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Fahrer sämtlicher Fahrzeuge versichern, unabhängig davon, wem diese gehören oder auf wen diese zugelassen sind. Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Insasse, Fußgänger oder Radfahrer.
Der Fahrzeug-Rechtsschutz
Über diese Form besteht die Möglichkeit, einzelne, im Versicherungsschein per Kennzeichen benannte Fahrzeuge zu versichern. Daraus folgt, dass neben Ihnen jeder Mieter, Entleiher, Leasingnehmer, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse Versicherungsschutz genießt. Darüber hinaus sind Sie ebenso als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr mitversichert.
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Gerne nimmt das Team von Hahn Consult Individueller Versicherungsservice GmbH eine Vereinbarung für einen persönlichen Beratungstermin entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie an einer persönlichen Beratung interessiert sind.