Erläuterungen zu Rechtsschutz - Versicherungsbegriffen | Versicherungsmakler Hahn
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Beratungs-Rechtsschutz

Beratungs-Rechtsschutz

Je nach Tarif und Rechtsgebiet kann auch nur die reine Erstberatung zu einem rechtlichen Sachverhalt versichert sein. Bringt Ihr Anwalt dann mit weiteren Schritten die Sache voran, entfällt meist auch die Deckung für die Erstberatung, da diese dann in der Gesamtbetrachtung hinfällig ist. Im Gegenzug erlassen Ihnen manche Rechtsschutzversicherer die Selbstbeteiligung, wenn sich eine Angelegenheit allein mit der Erstberatung erledigen lässt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Anbieter inzwischen sehr kompetente Rechtsberatungs-Hotlines anbieten, bei denen Sie Ihren Fall besprechen und auch auf den Prozesserfolg hin prüfen lassen können.

Deckungssumme

Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden - vor allem dann, wenn er durch mehrere Instanzen geht. Ausgehend vom Streitwert fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Hinzu können ggf. noch weitere Kosten kommen (Zeugen, Gutachten, etc.). Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt dann maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme. Allerdings beruhen viele alte Tarife noch auf kalkulierten Deckungssummen, die heute meist zu niedrig angesetzt sind. Existenzbedrohende Prozesse gegen einen finanzstarken Gegner wie z. B. die Schadenersatzklage nach einem Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage, können die Summe schnell aufzehren. Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme sollte daher unbedingt geachtet werden.

Deckungszusage

Eine Rechtsschutzversicherung wird die Deckung für Ihren Fall immer nur dann übernehmen, wenn nach Schilderung des Sachverhalts auch Aussicht auf Erfolg besteht. Manche gesetzlichen oder behördlichen Regelungen mögen Ihnen ungerecht vorkommen und Ihrer eigenen Rechtsauffassung gänzlich zuwiderlaufen - das Begehen des Rechtswegs kann aber dennoch vom Start weg ohne jede Erfolgsaussicht sein. Holen Sie daher vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt immer erst eine Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Anwalt nicht wissen kann, welchen Umfang Ihr Rechtsschutzvertrag hat. Nur im vorherigen Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen können Sie vermeiden, ggf. auf den Kosten eines Rechtsstreits sitzen zu bleiben, der nicht versichert ist, bzw. bei dem keine Deckungszusage erteilt wird.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz

Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, die über die reine Erstberatung hinausgehen - zumindest bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Oft sind hier auch grundsätzlich nicht versicherbare Bereiche gedeckt, damit Sie als Kunde zumindest bei einfacheren Fällen nicht allein gelassen werden.

Erweiterter Straf-RS (privat/beruf/ehrenamtlich)
Ihr Rechtsschutzvertrag bietet bereits eine umfangreiche Deckung für strafrechtliche Probleme, die aus dem Vorwurf eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit resultieren (hierunter fällt z. B. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall). Ausdrücklich nicht versichert sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z. B. Steuerhinterziehung oder Mord). Bedenken Sie dabei bitte, dass der reine Tatverdacht ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren zu beginnen und Sie ggf. in Untersuchungshaft zu bringen. Mit einem erweiterten Straf-Rechtsschutz werden Ihre Verteidigungskosten (inkl. angemessener Honorarvereinbarungen mit Ihrem Strafverteidiger) auch bei Vorsatzdelikten übernommen. Bei den am Markt erhältlichen Tarifen kann es Unterschiede geben, ob der private, berufliche oder ehrenamtliche Bereich gedeckt ist.
Forderungsausfall

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer körperlich schwer verletzt wird und dadurch gezwungen wird sein gesamtes Haus behindertengerecht umzubauen? Im Idealfall zahlt die Privat­-Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.

Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfallschutz an. Der greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Privat­haftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.

Synonyme - Forderungsausfall, Forderungsausfall-Deckung
Geltungsbereich
Grundsätzlich gilt die Rechtsschutzversicherung in Deutschland und im restlichen geographischen Europa. Darüber hinaus gilt auch im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Dort können jedoch die abgesicherten Summen und die zeitliche Geltung deutlich eingeschränkt sein. Ebenso können einzelne Rechtsgebiete aus dem Versicherungspaket ausgeklammert werden. Bei einem bevorstehenden längeren außereuropäischen Auslandsaufenthalt sollten Sie daher Ihren konkreten Einzelfall von Ihrem Versicherungsmakler beim Versicherer abklären lassen.
Gerichtliches Verfahren
Nicht immer kommt ein Rechtsschutztarif für das komplette Verfahren auf. Gerade sehr preiswerte Tarife leisten zumindest in manchen Bereichen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem eine gerichtliche Verhandlung angestrebt wird. Die Kosten, die Ihnen im Vorfeld beim Anwalt entstanden sind, müssen dann von Ihnen selbst getragen werden.
Kapitalanlage-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen wird grundsätzlich keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Dieser Grundsatz wird insoweit jedoch wieder aufgeweicht, weil viele Versicherer zumindest "einfaches Anlagegeschäft" wie z. B. Altersvorsorgeprodukte oder VWL-Sparverträge trotz des allgemeinen Ausschlusses decken. Ganz vereinzelt wird auch für spekulativere Kapitalanlagen Deckung geboten, wobei hier immer eine Obergrenze bei der Anlagesumme festgelegt wird.
Mediation
In vielen Fällen kommt es nur deshalb zum Rechtsstreit, weil beide Seiten unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind. Bei einer Mediation unternimmt man den Versuch, unter der Moderation eines geschulten Mediators (oft ein Anwalt) gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können.
Risikoausschlüsse
Damit Rechtsschutzversicherungsschutz dauerhaft bezahlbar bleiben kann, ist es nicht möglich, für wirklich alle Rechtsbereiche Versicherungsschutz zu bieten zu können. Einige Rechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäß sehr häufig auftreten oder unkalkulierbar hohe Kosten verursachen, sind daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter diesen Ausschluss fallen regelmäßig z. B. alle Rechtsstreitigkeiten aus der Neuerrichtung eines Gebäudes, aus Kapitalanlagegeschäften, aus dem Urheber-, Marken- und Personenrecht, sowie Studienplatz-klagen und das Vertragsrecht (im gewerblichen Bereich). Diese Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur der Veranschaulichung.
Selbstbeteiligung
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindernd auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen.
Strafkaution
Wenn Sie oder andere mitversicherte Personen einstweilen vor Strafverfolgungsmaßnahmen verschont werden können, leistet der Versicherer innerhalb der vertraglich vereinbarten Summe die Kaution (z. B. bei Untersuchungshaft oder beim Vorwurf einer Straftat im Ausland). Verfällt die Kaution (z. B. bei Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung), muss der Versicherungsnehmer die Kaution an den Versicherer zurückzahlen. Dazu steht - je nach Vertrag - eine gesondert ausgewiesene Summe in der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.
Vergleich / Kostenbeschluss
Mit einem Urteil ergeht in der Regel auch ein Kostenbeschluss, welche Streitpartei welche Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat. Auch bei einem gerichtlich erzielten Vergleich ergeht ein solcher Kostenbeschluss. Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten dieses Beschlusses - sowohl bei Urteil wie auch beim Vergleich.
Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz nur für solche rechtlichen Streitigkeiten, die erst während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind. Bei der Feststellung, wann ein Fall begann, können jedoch zwei Theorien angesetzt werden: Ist die Schaffung eines neuen Umstands als ursprünglicher Beginn des Streitfalls anzusehen (z. B. der Kauf eines Neuwagens) oder erst der Zeitpunkt, an dem das eigentliche Problem ersichtlich ist (z. B. Hinweis der Werkstatt, dass der Wagen schon einmal einen schweren Unfall gehabt haben muss, von dem Sie nichts wussten)? Besteht Ihr Rechtsschutzvertrag seit mindestens fünf Jahren, verzichten viele Versicherer generell auf die Prüfung, ob ein Schaden als vorvertraglich angesehen werden kann.

Was du schon immer zur Rechtsschutzversicherung wissen wolltest, Hahn Consult erklärt es dir.

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