
Rechtsschutz-Schadenfall
Kontaktiere umgehend Deinen Versicherer und nimm die telefonische Erstberatung wahr.


Beantworten die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig. Je nach Fall wird dir ein Anwalt empfohlen. Selbstverständlich kannst Du Dich auch zunächst an "Deinen Anwalt" wenden, der Dich dann bei der Schadenmeldung unterstützt.
Bitte bewahre alle Dokumente zum Schaden auf und lege diese auf Verlangen des Versicherers vor.
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Schadenbeispiele

Privatrechtsschutz - Internetbestellung
Frau Bergner bestellt in einem Onlineshop Designerkleidung im Wert von 800€ bei einer im Ausland ansässigen Firma. Da sie die neue Kleidung schnell erhalten möchte, zahlt sie per Vorkasse. Trotz mehrmaliger Nachfrage wird die Ware nicht geliefert, sodass Frau Bergner einen Anwalt einschaltet und die Rückzahlung ihres Geldes auf dem Gerichtsweg klären lässt. Die Kosten hierfür werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Arbeits-Rechtsschutz - Kündigung
Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.

Verkehrsrechtsschutz - Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Wohnungsrechtsschutz - Streitigkeiten mit dem Vermieter
Frau Poczesniok zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

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